14
Apr

Hallo, ich mache eine Berufsausbildung zum Verkäufer in einer außerbetriebelichen Einrichtung (BaE) bei der WISA (habe aber ein Normalen Vertrag der IHK) und bekomme dort 310 € Netto. Zu meiner Frage: Ich bin nun zuhause Ausgezogen und bei meiner Schwester eingezogen dort gebe ich 160€ Kostgeld ab, aber keine Miete da ich ja sonst nichts überhätte. Kann meine Schwester mir nun ein Zimmer untervermieten oder so? damit ich Wohngeld beantragen kann oder Bafög?.

Mein Einkommen:
Gehalt: 310
Kindergeld: 160

Ausgaben bisher:
Kostgeld: 160

Baldige Ausgaben:
Miete e.t.c

Was kann ich noch zusätzlich beantragen?
-BAB?
-Wohngeld`?
-Bafög?
-Sonstiges?
wenn ich bei meiner Schwester wohne? Kann SIe mir ein Zimmer untervermieten? Es Wohnen im Haushalt Ich, meine Schwester, Ihr Mann, und ihre 2 Kinder

MFG


Answer:
Erkundige dich bitte für solche speziellen Fragen bei deinem Wohnungsamt.
Es liegt einfach daran, dass die Leute deine Unterlagen vor Ort sehen und danach besser handeln können.

Was willst du denen denn sagen, wenn sie ablehnen und einer hier sagt: "Ja bekommst du auf jeden Fall"….
"Aber die im Internetforum haben aber gesagt, dass….." NEIN…so geht das nicht.


Answer:
Du kannst entweder BAB oder Bafög beantragen, wobei ich eher zu BAB tendiere - hierbei kommt es auf das Einkommen Deiner Erziehungsberechtigten an. Wohngeld kannst Du erst ab dem 25 Lebensjahr beantragen. Was ist eigentlich mit Unterhaltszahlungen der Eltern ?

This entry was posted on Tuesday, April 14th, 2009 at 11:25 pm and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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