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May
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Hallo,
man kommt aus neuem EU Land (Ungarn) und möchte hier Steuererklärung machen.
Aber man lebt in deutschland erst seit November letztes Jahr, früher hatte man Gehalt in Ungarn (wo man gearbeitet hat) und dann Arbeitslosengeld (auch in Ungarn).
Muss man in Dland das Gehalt (aus Ungarn) und auch das Arbeitslosengeld (auch aus Ungarn) in die Steuererklärung eintragen?
Brutto oder netto?
Danke im voraus für die Hilfe.
Answer:
das ist geregelt im doppelbesteuerungsabkommen, schau mal in den § 15 des vertrages, den ich als link beigefügt habe: ich verstehe das so, dass die in ungarn erzielten einkünfte deines mannes im vorliegenden fall dort versteuert werden, schon deswegen, weil die 183-tage-regelung des 2. absatzes eine versteuerung in deutschland ausschliesst. es erfolgt natürlich keinerlei doppelbesteuerung.
cx
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on Monday, May 25th, 2009 at 11:34 am and is filed under Steuern.
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