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Apr

Ich habe in Deutschland 3 Jahre studiert. Jetzt bin ich fertig mit dem Studium und seit dem Oktober 2008 bin ich in meinem Heimatland zurückgekehrt und habe nicht vor mindestens 2 Jahre nach Deutschland einzureisen (Vllt. noch für ein Masterstudium).
Jetzt habe ich ein Brief von meiner Bank erhalten. Ich hab mein Konto dort behalten. Jetzt wollen Sie von mir wissen wie mein Steuerstatus sein soll: St-inlaender oder St-auslaender.
Da ich keine deutsche Staatsangehörigkeit besitze und noch stellt sich Deutschland keinen dauerhaften WOhnsitz dar, soll ich Steuerauslaender ankreuzen??


Answer:
…also, die Begriffe sind doof, denn es gibt viele Steuerarten. Banker haben da aber wohl eine eigene Sicht.

Für das Einkommensteuerrecht gilt: Wenn du in DE einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, bist du in DE unbeschränkt steuerpflichtig. Wenn du keinen hast, dann bist du beschränkt steuerpflichtig.

Treffen beide Merkmale in einem Jahr zu, so wird die beschränkte Steuerpflicht in die unbeschränkte Steuerpflicht einbezogen.

Für die Bank ist das wichtig, weil sie unter Umständen besondere Melde-Erfordernisse erfüllen muss und einige Abgaben unterschiedlich leisten muss.

Kreuz also Steuerinländer an für das Jahr 2008, für die Zeit danach Steuerausländer.

Welches ist denn deine Heimat?


Answer:
In deinem Fall ist die klare Antwort Steuerauslaender.

Das hat nichts mit der Staatsbuergerschaft zu tun, sondern damit, wo du deine Steuern bezahlst. Wenn du in einem anderen Land deine Einkommenssteuer verrichten musst, dann brauchst du nicht noch in Deutschland deine paar Kapitalertraege aus Zinsen usw. an den deutschen Staat zu verrichten. Die Bank wird dann generell keine Zinsabschlags- bzw. Abgeltungssteuer an das Finanzamt abfuehren. Der Freistellungsauftrag ist dann ebenfalls hinfaellig und wird geloescht. Es wird aber davon ausgegangen, dass du deine ZInsertraege von der Bank in Deutschland in deinem Land bei der Steuererklaerung mit angibst. Die Bank wird u.U. sogar die Ertraege an das Finanzamt deines Heimatlandes melden. Andernfalls macht sich die Bank der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig
.
Die Bank will in der Regel Belege sehen, dass du auch wirklich im Ausland wohnst. Das wichtigste Dokument ist dabei die Abmeldung vom Einwohnermeldeamt. Ausserdem braucht die Bank eine Wohnanschrift im Ausland. Das muss nicht die Adresse sein, wo sie die Post hinschicken. Das kann weiterhin an einen Freund oder Verwandten in Deutschland geschehen. Im Falle von deutschen Staatsbuergern will die Bank dann auch noch eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis oder eines Steuerbescheides des Auslandes in dem man lebt, um sicher zu gehen, dass man wirklich nicht in Deutschland steuerlich veranlagt ist.

This entry was posted on Friday, April 3rd, 2009 at 7:22 am and is filed under Steuern. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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