15
Apr

mensch ich geh gleich an die Decke…
ich habe ja meinem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt…
nach langem hin und her wurde jetzt nach einem JAhr endlich der Gerichtsvollzieher beauftragt…
Räumung ist diesen Monat.. Jetzt schreibt mir mein netter Mieter ne mail, dass er im Mai auszieht ..und ich doch bitte der gerichtsvollzieher zurückziehen soll…wären ja unnötige Kosten…
Der Witz ist, der Gute Herr hielt es nicht mal für nötig die Miete für diesen Monat zu zahlen…
Zumindest hätte er den Betraf ausrechnen und die Miete bis zur Räumung zahlen sollen..
Ich ruf morgen früh gleich meinen RA an… aber musste meinen Frust jetzt erst mal loswerden…
Ich hab so langsam echt keine Nerven mehr für diese Sache…


Answer:
Wenn er die Miete für diesen Monat nicht gezahlt hat, dann müsste er doch schon längst ausgezogen sein… Also, ich würde ihm das nicht glauben, dass er genau dann, nachdem der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen würde, ausziehen möchte. Wenn er es ernsthaft im Sinn hätte, so hätte er wohl eine andere (mündliche) Art der Mitteilung gewählt. (Aber auch bei der mündlichen Version würde ich mich nicht weich klopfen lassen - immerhin hast du ja Eigenbedarf.)
Eine mail vom Mieter erscheint mir jedenfalls unangebracht. Auf diese würde ich erst gar nicht reagieren.

Und nicht vergessen: Gleich ´ne Mahnung raus geben!


Answer:
als betroffener Mieter kann ich dir sagen: es ist ein Zeitspiel.

mein Tip daher: schreib ihm (per Post mit Unterschrift!), das du erst den GV abbestellst wenn du die Miete für April auf dem Konto hast. bzw. zieh sie ihm von der Kaution ab.

ansonsten bestellst du oihn ja ab und musst das ganze Räumungsverfahren wieder von vorne beginnen.


Answer:
Auf die bitte hin den GV abzubestellen garnicht reagieren, da möchte man nur Zeit schinden und dann darfst Du einen neuen Termin anstreben, worauf Du reagieren solltest ist die noch nicht gezahlte Miete, die würde ich mit einem Rückschein schreiben an mahnen.

Answer:
Guter Rechtsanwalt. Schenk ihm Blumen!

This entry was posted on Wednesday, April 15th, 2009 at 12:24 am and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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