29
Jul

Hab mich da mal schlau gemacht.

Restalkohol unterliegt auf Grund seiner derben Nachwirkung dem Betäubungsmittelgesetz §42.

Wichtig ist auch §45 Abs 2: "Wer unerlaubt Restalkohol veräußert, verinnerlicht oder in sonstiger Weise zu sich nimmt, wird mit Geldstrafe oder Freisaufen nicht unter 3 Litern bestraft".

Die Umsatzsteuer muss hier also auch voll greifen, da es sich um ein Konsumgut handelt, es sein denn du liest nur den Beipackzettel ohne Konsum. Somit hast du eine Umsatzsteuer von 19% direkt an den örtlichen Braumeister abzuführen.


Answer:
Mit Restalkohol wird nicht mehr gehandelt, denn der ist ja schon verkauft und konsumiert worden.

Answer:
nein,

mich haben's an der Grenze rausgenommen weil ich Alkohol schmuggelte … 3 Liter Schnaps, war aber schon alles im Bauch und Blut … neben Busse und Zoll musste ich auch 19% auf alles oben drauf zahlen …

ich bin mit meiner Annahme voll danbeben gelegen, dazu muss ich stehen, bin froh dass ich nicht sitzen musste …


Answer:
Blutproben mit Restalkohol werden üblicherweise nicht veräußert.

This entry was posted on Tuesday, July 29th, 2008 at 11:56 am and is filed under Steuern. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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