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Feb

Unser Vermieter besteht darauf das wir ihm die Wohnung streichen (sind ausgezogen), aber wir haben nie unsere Nebenkostenabrechnung erhalten, wobei dies auch pflicht ist. Wie sollen wir uns verhalten? Wenn wir nicht streichen wollen Sie eine Firma auf unser Kosten kommen lassen.


Answer:
Das Eine ist vom Anderen zu unterscheiden. Zunächst wäre zu klären welche Vereinbarungen bzgl. des Mietendes im Mietvertrag unterschrieben wurden. Weiter muss der Vermieter eine Frist setzen, sonst bleibt er den Kosten sitzen.

Nach § 556 BGB ist geregelt, zu welchen Fristen die Betriebskostenabrechnung abzulegen ist.

Sollte der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung liefern, könnte man den gesamten Betrag der Vorauszahlung für diesen Zeitraum zurückfordern.

@Ilse 2
Zitat:"Die Nebenkosten-Abrechnung muß der Vermieter immer bis zum jeweils nächsten Jahreswechsel vorlegen. Die Abrechnung von 2008 wäre also jetzt fällig, die von 2007 schon überfällig. Ihr könnt das einfordern, schon damit evtl. Ansprüche nicht verjähren."

Auf welcher Rechtsgrundlage begründest du diesen Unsinn ?

- Kalenderjahr ist nicht unbedingt Abrechnungsjahr.
- Die Abrechnung für 2008 (vorausgesetzt ist gleich Kalenderjahr) ist für den Vermieter bereits verfristet.
- Einwände des Mieters für die BK-Abrechnung von 2007 sind bei einer formell wirksamen Abrechnung bereits verfristet.
- § 556 BGB


Answer:
1. Wie schon die anderen hier sagen, die Nebenkosten haben mit dem Renovieren nichts zu tun.

2. Die allermeisten Renovierungsklauseln aus den Jahren vor 2008 sind heute ungültig. Wenn im Vertrag steht, daß alle X Jahre etwas renoviert werden muß, oder daß bei Auszug die Wohnung in jedem Fall frisch gestrichen übergeben werden muß, dann ist diese Klausel unwirksam, und ihr müßt gar nicht streichen.

3. Die Nebenkosten-Abrechnung muß der Vermieter immer bis zum jeweils nächsten Jahreswechsel vorlegen. Die Abrechnung von 2008 wäre also jetzt fällig, die von 2007 schon überfällig. Ihr könnt das einfordern, schon damit evtl. Ansprüche nicht verjähren. Aber Vorsicht, wenn Heizkosten dabei sind, kann es eher sein, daß ihr etwas nachzahlen müßt.

Ich würde euch dringend raten, euch beim örtlichen Mieterverein beraten zu lassen. Das geht auch ohne Mitgliedschaft, kostet vielleicht 50 Euro - und ihr wißt danach 100% Bescheid. Mach einen Termin aus, und nimm den Mietvertrag mit.


Answer:
Also im Prinzip ist die Lösung für dein Problem ganz simpel in deinem Mietvertrag den du irgendwann einmal unterschrieben (und hoffentlich vorher gelesen) hast steht in welchem Zustand du die Wohnung zu übergeben hast, im Regelfall in einer Neutralen Farbe (nicht zwingend weiß) es gibt keine Pflicht beim Auszug neu zu streichen wenn du z.B. vor nem halben Jahr erst alles neu gemacht hast und alles soweit in Ordnung ist. Zu der Nebenkostenabrechnung kann ich nur sagen dein Vermieter hat 12 Monate Zeit dafür hat er diese Frist überschritten bist du schon in deinem Interesse dazu verpflichtet ihn schriftlich anzumahnen eine zu erstellen (Einschreiben) hast du das versäumt Pech oder vielleicht auch Glück gehabt, denn Nachzahlungen mußt du wenn der Vermieter es versäumt hat nicht zahlen also beim Auszug auf Abrechnungszeiträume achten, denn spätestens dann wirst du nen Abrechnung bekommen.

Answer:
Nach neuestem Mietrecht ist der Mieter nicht mehr zur Renovierung verpflichtet! Mit der Miete ist auch die Abnutzung der Wohnung bezahlt. Der Vermieter hat also kein Recht die Renovierungskosten auf euch umzulegen und wird, wenn er denn eine Firma beauftragt, auf seinen Kosten sitzen bleiben. Anders lautende Bedingungen im Mietvertrag sind ungültig. Die Nebenkostenabrechnung steht euch auf jeden Fall zu.Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet jährlich eine Nebenkostenabrechnung welche für den Mieter klar verständlich ist zu erstellen.

Answer:
Die Nebenkostenabrechnung hat rein gar nichts mit Renovierung zu tun. Aber einige Antworten hier sind doch fragwürdig. In den letzten Jahren hat der BGH diverse Klauseln in Mietverträgen zum Thema Renovierung gekippt, einen Überblick -besonders Punkt 6+7- lese mal hier durch:
http://www.internetratgeber-recht.de/Mie…
Du musst also genau durchlesen, was im Mietvertrag steht und auch Mieterverein oder einmaliger Besuch eines Rechtsanwalt kann durchaus sinnvoll sein.

Answer:
was steht im mietvertrag, muss gestrichen werden? die nebenkostenabrechnung hat der vermieter euch unaufgefordert auszuhändigen, daszu ist er verpflichtet, sagt ihm das. lese deinen mietvertrag, wenn da malern drin steht müßt ihr wohl ran. das hat aber nix mit der nebenkostenabr. zu tun, sind 2 paar schuhe

*die hat sie dir auch sofort wenn die abrechnungen vorliegen auszuhändigen, sage ihr das, aber du hast die wohnung zu renovieren, wenn dies im MV so festgehalten wurde, es sei denn du kannst nachweisen die räume innerhalb des letzten jahres renoviert zu haben, fachgerecht!


Answer:
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!
wenn im mietvetrag steht bei auszug muss geweisst sein….musst du das wohl tun!

Die Nebenkostenabrechnung muss bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes dir zugegangen sein. Also hat der vermieter auch gesetzlich noch zeit, dir diese in deine neue bleibe zu schicken ( im zweifel sogar die kaution einzubehalten! )


Answer:
du musst beim auszug definitiv NICHT streichen - egal was im mietvertrag steht. die gesetze wurden schon vor 1 oder 2 jahren geändert. kein mieter muss bei auszug die wohnung renovieren! und gesetze stehen ÜBER mietverträgen. wenn da dinge drin stehen, die nicht mit dem gesetz vereinbar sind, sind sie ungültig. … :-)

Answer:
Die Abrechnung der Nebenkosten bezieht sich lediglich auf die Verteilung der laufenden Betriebskosten einer Wohnung. Mit Renovierung und Abnutzung hat das nichts zu tun. Wenn die Wohnung "abgewohnt" ist, also Verschleiß zeigt, müßt ihr sie auch streichen (lassen).

Answer:
erstens, selber streichen könnte billiger kommen als ne Firma
zweitens, würde ich die Nebenkostenabrechnungen verlangen, nicht das die am Ende euch Geld vorenthalten haben

Answer:
…wenn tapeten und farben noch in ordnung sind, brauchst du beim auszug nicht zu renovieren….

Answer:
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun .Malere die Wohnung und fordere die NKA ein

This entry was posted on Monday, February 1st, 2010 at 11:24 am and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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