Feb
Wer kann mir in EINFACHEN Worten erklären, was eine gesetzlich unverfallbare Anwartschaft ist, bzw. ob ich mit 20 Jahren nach 3 jähriger Ausbildung eine gesetzl. unverfallbare Anwartschaft habe?
Im Detail geht es darum, dass ich nach der Ausbildung mit großer Wahrscheinlichkeit den Arbeitgeber wechseln werde, und dann auch gerne meine betriebliche Altersvorsorge kündigen möchte.
Im Vertrag steht aber, soweit ich dies verstanden habe, dass Personen mit ges. unverfallb. Anwartschaft den Vertrag nicht kündigen, sondern nur beitragsfrei stellen können.
Ich möchte das Guthaben aber gerne ausbezahlt bekommen (das dort einige Abzüge statt finden, und ich das ganze vermutlich auch nachversteuern muss ist mir klar).
Habe schon gegoogelt, aber die Texte konnten mir trotzdem nicht klar vermitteln, was bzw wann o.g. der Fall ist.
Answer:
Nach 3 Jahren hast du noch keine unverfallbare Anwartschaft erworben. Um eine solche zu erwerben, musst du mindestens 5 Jahre in einem Betrieb mit Versorgungszusage gearbeitet haben und bei deinem Ausscheiden mindestens 30 Jahre alt sein. Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, hast du eine unverfallbare Anwartschaft erworben.
Was deine Parameter anbelangt, so kannst du es schlicht und einfach vergessen!
Answer:
Nein, du hast keine unverfallbare Anwartschaft, weil du diese Vorraussetzungen nicht erfüllst.
"soweit er zum Zeitpunkt des Ausscheidens das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Versorgungszusage für ihn seit mindestens 5 Jahre besteht.
Ist keine der beiden Voraussetzungen erfüllt, so hat der ausgeschiedenen Arbeitnehmer keine Ansprüche aus der Versorgungszusage (§1 Abs.1 BetrAVG)."
http://www.versicherung-vergleiche.de/le…