31
Mar

Hallo
Ich war vor meiner Entbindung im Arbeitsverhältnis auf Teil-zeit beschäftigt und habe 12 monate 300€ monatlich bekommen. Nun ist dieses Jahr auch vorbei.Mein mann ist zurzeit Arbeitslos gemeldet das geld reicht aber nicht aus wo her kann ich den noch zusätzlich geld her bekommen ? Muss ich den vorher mein Arbeitsplatz kündigen oder nicht?


Answer:
Hallo

zum einen Mietbeihilfe, zu beantragen beim zuständigen Wohnungsamt Deiner Stadt.
Zusätzliches Kindergeld, zu beantragen bei der Familienkasse.

Gruß Iroost


Answer:
Eine einzig richtige Antwort auf eine selten DUMME Frage :

Da wird sich dein Herr Gemahl oder auch du selbst mal um Arbeit bemühen müssen!
Wie kommt ihr eigentlich auf die Idee, dass der Staat eure Kinder grosszuziehen hat?
Wer ist den Mutter und Vater? Du und dein Mann oder?
Kommt mal in die Pötte und verlasst euch nicht nur auf den Vater Staat.

Müssen wir den jeden Faulenzer durchfütten ? ! ?


Answer:
Da wird sich dein Herr Gemahl oder auch du selbst mal um Arbeit bemühen müssen!
Wie kommt ihr eigentlich auf die Idee, dass der Staat eure Kinder grosszuziehen hat?
Wer ist den Mutter und Vater? Du und dein Mann oder?
Kommt mal in die Pötte und verlasst euch nicht nur auf den Vater Staat.

Answer:
nach den 12 Monaten sind deine Leistungen ausgeschöpft
Klartext: gibt nix mehr
wenn du 3 Jahre Erziehungszeit in Anspruch nehmen möchtest kannst dies tun, bist nach wie vor versichert, dein Arbeitsplatz bleibt dir ja erhalten
schaut aus wie ein klassischer Absturz in Hartz 4
(ist jetzt nicht bös gemeint)
kündige auf keinen fall vorzeitig dein Arbeitsverhältnis sonst rauscht ihr komplett durchs soziale Netz

Answer:
Maloche immer weiter bis du nicht mehr kannst meine liebe…..
dein Mann wird eh nicht mehr den ***** hochbekommen.
Sorry so ist das Leben Süsse……………
viele grüsse…dein Vater

Answer:
Schmerzensgeld

Answer:
die ARBEIT- lol.

This entry was posted on Tuesday, March 31st, 2009 at 12:28 am and is filed under Persönliche Finanzen. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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