May
Könnt Ihr mir helfen, ich bin seit dem 1. 3. 2009 arbeitsuchend (und alleinerziehend), da mein ehemaliger Arbeitgeber meine Arbeitsbescheinigung nicht zurückschickt, kann mein Antrag auf ALG nicht bearbeitet werden. Um etwas über die Runden zu kommen, beantragte ich vorübergehend ALGII, das heißt, ich hab nach Abzug der Miete und Strom für mich und meinen Sohn ~150 Euro im Monat, weil auch die mir als Sanktion die Hälfte abgezogen haben, weil eben der Antrag auf ALG immer noch nicht läuft….ich verzweifel, denn verhungern will ich nun nicht, ich war bis 28. 2. immer arbeiten.
Danke für die Antworten
Answer:
§ 312 SGB III
Arbeitsbescheinigung
(1) Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen. In der Arbeitsbescheinigung sind insbesondere
1. die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers,
2. Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und
3. das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die der Arbeitnehmer erhalten oder zu beanspruchen hat,
anzugeben. Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen.
Für den letzten Satz wird von den Gerichten und Behörden allg eine Dauer von 14 Tagen als Angemessen veranschlagt, aber auch 4 Wochen sind meist in der Toleranz.
Hier kann man die Leistungsabteilung um Amtshilfe bitten, diese drohen meist ein Zwangsgeld an, aber auch die Ämter selbst bummeln das gerne mal raus und interessieren sich nicht sonderlich dafür.
Hier hilft oft ein "Ar****tritt" für den Arbeitgeber:
Schreiben aufsetzen, in dem eine Klage eingereicht wird, in der man gemäß §246 StGB seine Ansprüche geltend macht und das zur Kenntnisnahme an den alten AG schickt … ob man es wirklich an die Staatsanwaltschaft schickt bleibt jedem selbst überlassen … bei mir wirkte das immer binnen 3 Tagen waren alle Papiere da …
Answer:
Persönlich zum Ex-Arbeitgeber gehen, mit der Sekretärin reden, ob die das vielleicht etwas beschleunigen könnte… ansonsten kannst du natürlich auch eine Klage anstrengen, aber das geht sicher nicht so schnell.
Und damit du nicht verhungerst, stell' erstmal einen Antrag auf Wohngeld, das entlastet dich zumindest bei der Miete.
Dass dir das ALGII als Sanktion auch noch halbiert wurde, ist nicht gerechtfertigt, schließlich ist es nicht dein Verschulden, wenn dein Ex-Arbeitgeber den Wisch nicht herausrückt. Geh nochmal zu deinem Sachbearbeiter und frag' ihn, ob der eine Idee für dich hat.
Answer:
Hole dir zur Sicherheit den Antrag für ALG trotzdem schon…
Dann bekommst das Geld rückwirkend sobald du alles beisammenhast was das Amt für die Bearbeitung benötigt.
So isses zumindest bei ALG2..
Du warst jedoch arbeiten und solltest noch
Arbeitslosesngeld 2 in Anspruch nehmen können..
Am besten gehst mal bei deinem Ex-Arbeitgeber vorbei und erkundigst dich.. Oder frägst mal deine Beraterin aufm Amt…
Liebe Grüße
Answer:
Die Arbeitsagentur um Amtshilfe bitten, das heißt, die schreiben den AG an und drohen ihn ein Zwangsgeld an, sofern er nicht die Bescheinung ausfüllt. Der AG ist verpflichtet, die Bescheinigung auszufüllen, macht er es nicht, kann halt die Behörde diese Zwangsgelder verhängen.