Feb
ich bin Student und ich arbeite seit etwa 2 Monaten auf 400 Basis.
da es jetzt Semesterferien ist , hab ich jetzt die Chance für zwei Wochen ein Ferienjob zu machen, dabei werde ich etwa 600 Euro verdienen.
bei meinem 400 Basisjob hab ich keine steuerkarte abgegeben , weil so weit ich weiss , man braucht bei einem Basisjob gar keine steuerkarte abzugeben.
jetzt muss ich für das Ferienjob eine lohnsteuerkarte abgeben ,
meine frage lautet ,
kann ich meine lohnsteuerkarte klasse 1 bei dem Ferienjob abgeben ? ist es in Ordnung wenn ich die klasse 1 abgebe ? oder soll ich eine Lohnsteuerkarte klasse 6 ausstellen lassen und die bei dem Ferienjob abgeben ?
ich hab an lohnsteuerkarte klasse 6 gedacht , da ich nicht mehr als unter 400 euro monatlich verdienen werde , sondern darüber !
eine zweite frage hab ich noch , und zwar ,
muss ich beide Arbeitsgeber ( von Basis und Ferienjob ) sagen , dass ich auch woanders arbeite ?
oder das geht sie einfach nicht an ?
Danke
Answer:
Du kannst die Karte mit der Steuerklasse 1 abgeben.
Die Arbeitgeber würde ich schon informieren. Das müsste aber auch so in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Ich hoffe, Du hast einen, bzw. jetzt zwei Arbeitsverträge bekommen.
Answer:
Du gibst bei deinem Arbeitgeber, deine lohnsteuerkarte mit klasse 1 ab, denn der 400€ job ist ja steuerfrei. Hättest du schon einen job mit lohnsteuerkarte, müsstest du bei dem zweiten auf klasse 6 arbeiten.
Du musst deinen arbeitgeber fragen, ob es in ordnung ist, wenn du nebenbei noch einen 400€ job machst.
So ist es zumindest normal, ich weiß nicht ob es da für studenten noch andere regelungen gibt. Also ob du nicht den ferienjob zum beispiel auch noch steuerfrei machen kannst.
Answer:
Der 400€ Job ist nur dann steuerfrei wenn Du keiner anderen Arbeit nachgehst. Nimmst Du neben dem 400 € Job noch weitere Jobs an wird der 400€ steuerpflichtig und natürlich auch die anderen Jobs. Der "Erstjob" läuft dann unter Steuerklasse 1 und alle weiteren unter Steuerklasse 6
Der Unternehmer ist immer über Nebenjobs zu informieren. Sollte der Nebenjob zum Erstjob konkurrieren kann er es sogar untersagen.