3
Apr

Hi,

du kannst eine Wohnung oder Garage auch verkaufen wenn sie vermietet ist.

Klar wenn die Lage und dortige Situation stimmt, dann bekommt man normalerweise für die unvermietete Sachen mehr … kann aber auch umgekehrt sein.

Wie auch immer, wenn die Wohnung nicht vermietet ist, und nur die Garage, dann ist es für einen Käufer problemlos den separaten Mietvertrag der Garage (Nachdem er Eigentümer ist und im Grundbuch auch als Eigentümer eingetragen ist) zu kündigen, falls er überhaupt Bedarf an der Garage hat.

bye


Answer:
Ja
1. wird der Mietvertrag mitverkauft
2. wenn die Wohnung nicht mit Garage vermietet wurde, kannst Du problemlos den Garagenbesitzer kündigen, es handelt sich um einen Gewerbevertrag. Wurde eine Wohnung mit Garage vermietet, gilt es als Wohnungvermietung und unterliegt dem Kündigungsschutz.

Answer:
Der Erwerber übernimmt alle Rechte und Pflichten des Voreigentümers. Kauf bricht nicht Miete. Da du für den Verkauf/Erwerb einen Notar benötigst, kannst du gleich bei einem Notar deine Fragen erötern.

Answer:
………Mietverträge werden mit verkauft……….

This entry was posted on Friday, April 3rd, 2009 at 4:27 am and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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