23
May

hallo,

habe hier einen Teiltext:

Wenn ein beruflicher bedingter Umzug vorliegt, können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen. Nach dem BUKG sind folgende Aufwendungen dem Grunde nach abzugsfähig:

Beförderungsauslagen § 6
Reisekosten § 7
Mietentschädigung § 8
andere Auslagen § 9
sonstige Umzugsauslagen § 10

Der Pauschbetrag ohne Erhöhung beträgt nach § 10 BUKG für Alleinstehende derzeit Euro 561, für Verheiratete Euro 1121 und wird neben den vorstehend genannten Aufwendungen als Pauschale gewährt.

This entry was posted on Saturday, May 23rd, 2009 at 4:25 pm and is filed under Steuern. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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