Feb
Ich habe vor einer Woche meinen Laptop im Zug verloren.Die Tasche war die ganze Zeit neben mir auf dem Sitz.Als ich aussteigen wollte,war mein Laptop mit der Tasche weg.Ich habe den ganzen Wagen nach meiner Tasche gesucht,aber leider nicht gefunden.
Daraufhin habe ich mich bei der Polizei gemeldet, die mich dann in das Fundbüro geschickt haben.
Dort haben sie mir eine Verlustmeldung ausgestellt.
Seit ca. 1 1/2 Jahren habe ich bei der Versicherung "assona" einen Laptopvertrag abgeschlossen.
Nun habe ich natürlich ein Schreiben mit Verlustmeldung, Kaufbeleg, Diebstahlmmeldung hingeschickt.Heute habe ich ein Schreiben mit dieser Nachricht bekommen:
"Gemäß dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen besteht ein Versicherungsschutz nur, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde.
Hierbei wurde das Gerät nicht in persömlichem Gewahrsam sicher mitgeführt.Dieses liegt nur dann vor, wenn der Verwahrer die Sache entweder direkt am Körper oder doch jederzeit zugreifen kann, um sie ggf. vor dem Zugriff Dritter zu sichern."
Ich hatte die Tasche doch die ganze Zeit bei mir gehabt.Sie lag ja nur neben mir, d.h. ich konnte auch sofort nach der Tasche greifen, wenn jemand sie mitnehmen wollte.
Kann ich überhaupt noch etwas von der Versichrung bekommen oder bezahlt sie wirklich nichts?
Vielen Dank!
Answer:
Es handelt sich um einen sogenannten "Trickdiebstahl" welcher ausgeschlossen ist.
Dieser Schaden ist auch in der Hausratversicherung ausgeschlossen.
Grüßle
SUE
Answer:
Die Tasche lag neben dir und du hättest sie jederzeit greifen können, wenn sie jemand mitgenommen hätte. Scheinbar hat jemand die Tasche mitgenommen, ohne dass du es gemerkt hast. Das ist der "Haken" an der Sache. Du durftest die Tasche nicht loslassen! Versicherungsschutz hätte nur bestanden, wenn dir die Tasche entrissen worden wäre. Daran sieht man, wie wenig Sinn solche Policen machen. Wer nimmt schon in einem Zug eine Tasche an sich, wobei der Bestohlene etwas merkt? Die Fluchtmöglichkeiten sind ja im fahrenden Zug sehr begrenzt. Diebe nutzen immer die Unaufmerksamkeit ihrer Opfer aus. In dem Moment zahlt aber auch keine Versicherung mehr.
Answer:
Die Versicherung wird nichts bezahlen.
Also, wenn die Tasche direkt neben dir lag und man konnte sie unbemerkt wegnehmen, dann hast du fahrlässig gehandelt. Wertgegenstände darf man nicht so öffentlich neben sich liegen lassen. Da reicht schon der Sekundenschlaf und das Teil ist weg.
Ist wie beim Auto. Liegt zB eine Kamera auf dem Beifahrersitz und es wird eingebrochen, dann hat der Fahrer fahrlässig gehandelt. Quasi zum Diebstahl angeregt.
Answer:
Die Tasche lag neben Dir und man hat sie geklaut und du hast nichts bemerkt.
Also hattest Du sie eben nicht so aufbewahrt, dass du "jederzeit zugreifen" konntest.
Du hättest die Tasche so ablegen müssen, dass Du den Riemen noch am Körper hast, damit du einen Diebstahlvsversuch merkst.
Answer:
Hallo,Trickdiebstahl versichert keine Gesellschaft, leider, aber sonst würden viele Leute diese Lücke ausnutzen. Versichert ist Raub unter Anwendung von Gewalt unter Zeugen. Gruß Matthias
Answer:
Es gibt spezielle Schlösser für Notebooks. Wo das nicht angebracht war, ist die Versicherung leistungsfrei.
Answer:
gehe am besten zu einem anwalt denn alleine mit versicherungen rumstreiten bringt nichts.