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Mar

Ich wohne in Cuxhaven in Niedersachsen und würde gerne wissen, ob das Arbeitsamt verpflichtet ist bei einem Hartz4 Empfänger (über 25, will von zuhause ausziehn, hat passende Wohnung gefunden die den genauen Vorgaben und Richtlinien die das Amt vorgegeben hat entspricht) die Mietkaution zu übernehmen oder ein Darlehen zu genehmigen.


Answer:
Empfänger des Arbeitslosengeldes II (ALG II) müssen beim Einzug in eine neue Wohnung eine eventuelle Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen. Ein vom Staat gewährtes Darlehen dürfe nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden, urteilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einer heute veröffentlichten Entscheidung (Az: L 6 AS 145/07). Die Richter bezeichneten das Vorgehen des Landkreises Kassel als rechtswidrig, der von einem Empfänger verlangt hatte, das für die Kaution gewährte Darlehen mit monatlichen Raten von 50 Euro abzustottern.

Das Darlehen müsse für den Empfänger zins- und tilgungsfrei bleiben, betonte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt und wies auf das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum hin. Für den Kreis entstehe kein Schaden, da vertraglich die Kaution ohnehin an den Kreis als Leistungsträger zurückgezahlt werden sollte. (Az: L 6 AS 145/07- veröffentlicht am 13.09.07)

Wurde die Wohnung von der ARGE genehmigt, hat der Empfänger kann er einen Antrag auf Umzugskostenerstattung stellen.
Meist verlangen die Ämter eine Bestätigung bzw. Unterschrift des Vermieters für die gestellte Kaution. Darauf muss der Vermieter nicht eingehen; denn sein Vertragspartner ist der Mieter nicht das Amt.


Answer:
es ist zwar nicht das arbeitsamt, sonder das amt für arbeit das für hartz IV zuständig ist, aber ja, es stellt dir eine kautions-bürgschaft aus, d. h. in einem kautionsfall wird das amt einspringen. leider reicht manchen vermietern dieser zettel nicht aus, auf dem bestätigt wird, das im kautionsfall das amt zahlt. die wollen lieber bares auf den tisch… naja, vermieter halt ;)

NACHTRAG:
an die schlaumeier, die hier alle antworten negativ bewerten, wie wäre es anstatt mit negativen bewertungen mal mit einer besseren antwort???


Answer:
Nein, die Kaution wird nicht übernommen.

Du kannst eine Art Darlehen beim Arbeitsamt beantragen, welches Du aber zurückzahlen musst.

MfG

This entry was posted on Monday, March 30th, 2009 at 9:22 pm and is filed under Wohneigentum. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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