25
May

ich bekomme zur zeit 300 euro brutto ausbildungsvergütung. bald dann 400.. meine frage: wird von den 400 euro schon was abgezogen? bei den 300 nicht..

weiß das vielleicht jemand?

danke schonmal :)


Answer:
Mal wieder sehr witzige Antworten!

Es ist so, dass bis zu einem Gehalt bis 325,00 Euro die sogenannte Geringverdienergrenze greift. Seit ein paar Jahren gilt diese jedoch nur noch für Auszubildende. Bis zu diesem Betrag trägt der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse allein so dass Du bisher keine Abzüge hattest.

Verdienst Du nun im nächsten Lehrjahr 400 Euro überschreitest Du diese Grenze so dass Dir ab diesem Zeitpunkt Beiträge zur Sozialversicherung einbehalten werden.

Du wirst dann trotz der Lohnerhöhung von 100 Euro "nur" knapp 18 Euro mehr ausgezahlt bekommen!

@ clever: Deine Berechnung ist hier total daneben! Bei Auszubildenden greift die sogenannte Geringverdienergrenze.


Answer:
ab 326 eur brutto ist deine vergütung sv-pflichtig. wieviel dir von den 400 eur noch übrig bleiben, da lass dir das von einen gehaltsrechner erreichnen. unter den 325 zahlt nur der arbeitgeber. bin mir aber nicht sicher, ob die beträge sich in schon geändert haben.

Answer:
Es ist doch ganz logisch das der Arbeitnehmeranteil für Sozialabgaben: Krankenkasse,Pflegeversicherung,Rente und Kirchensteuer einbehalten werden.

Answer:
Das Gehalt kannst du selber beim Gehaltsrechner nachrechnen…
http://biallo.aol.de/aol/gehaltsrechner/…

Nettogehalt richtet sich schließlich auch nach Familienstand, Religion, Kinder… etc.
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Nachtrag 12.5.2009 dank Info von Johnny Bravo:
Johnny hat recht… :-)
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Die Regelungen der 400-Euro-Jobs und der Gleitzone gelten nicht für Beschäftigungen zur Berufsausbildung.

Für Azubis gibt es stattdessen die Geringverdienergrenze von 325 Euro. Bis zu diesem Gehalt muß der Ausbildungsbetrieb als Arbeitgeber den vollen Beitrag zur Sozialversicherung, also auch den Arbeitnehmeranteil, selbst tragen. Für den Betrieb liegen die Nebenkosten damit bei ca. 137 Euro. Der Azubi selbst hat keine Abzüge, wenn er ledig ist und keine andere Beschäftigung ausübt (Steuerklasse I).

This entry was posted on Monday, May 25th, 2009 at 2:25 am and is filed under Persönliche Finanzen. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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