Feb
hallo,
hmm mein vater ist bei achener münchener rechtsversichert, hat aber leider das geld was man pro jahr dort bezahlen muss nicht gemacht…
jetzt brauch ich es weil ich nen unfall hatte,,, wollt mal wissen ob man trotzdem weiter versichert ist, oder die versichrung NEIN sagt und erst für alles aufkommt wenn man dden betrag bezahlt?
thx
Answer:
Selbst wenn der fällige Beitrag heute noch ausgeglichen werden würde - die Versicherung wird die Annahme des Falles abstreiten. Und das zu Recht. Für Schäden, die in einer nicht gezahlten Versicherungsperiode anfallen, muss die Versicherung nicht aufkommen. Erst das, was ab dem Zeitpunkt passiert, an dem die Zahlung bei der Versicherung verbucht wurde, muss erstattet werden.
Sonst würde ja jeder sagen:
Schade um das Geld. zahle ich einfach nicht. Oder erst wenn ich den Schutz brauche. SO funktioniert eine Versicherung nicht…
Answer:
Was hat die Rechtsschutzversicherung deines Vaters mit dir zu tun?
Wenn du Pech hast, bist du nicht mitversichert.Auf jeden Fall wirst du nicht da herum kommen und musst dich bei der Versicherung erkundigen.
Es ist von Versicherung zu Versicherung verschieden.
Sehr oft ist man dann nicht mehr geschützt.
Answer:
schau mal in eure versicherungsbedingungen. es gibt welche, die die versicherung kündigen wenn man nicht innnerhalb einer bestimmten nachfrist zahlt. da würdest du also definitiv gar nichts kriegen. andere übernehmen leistungen erst wenn die prämie nachgezahlt wird und frieren den vertrag so lange ein.
eine leistung ohne prämienzahlung kannst du auf jeden fall vergessen.
Answer:
Hallo, die Versicherung wird sich weigern zu zahlen.Aber du kannst beim Amtsgericht eine Rechtskostenbeihilfe beantragen. Du gehst zum Anwalt und der gibt dir ein Formular dafür.
Answer:
Lt. VVG wird man von dem Erlöschen des Versicherungsschutzes RECHTZEITIG in Kenntnis gesetzt.