Jul
War Beifahrer im Pkw eines Bekannten (kein Verwandter). Bei Unfall wurde ich schwer verletzt. Wie ich bereits weiß, muß die Haftpflicht des Fahrzeughalters zahlen. Meine Frage: Muß die Haftpflicht auch Kosten für einen Rechtsanwalt meiner Wahl zahlen?
Answer:
so ein Quatsch steht hier schon. Du bist Geschädigter und hast wie jeder andere Geschädigte (z.B. ein Unfallgegner) auch Anspruch auf Ersatz allen Schadens. Natürlich zählen dazu auch die Anwaltskosten, um Deine Ansprüche geltend zu machen.
Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt, gerade mit Gesundheitsschäden sollte man nicht sorglos umgehen. Schmerzensgeld wirst Du auch bekommen. Dein Anwalt rechnet dann direkt mit der Versicherung ab.
Für die Ungläubigen: hier noch eine Quelle: http://www.123recht.net/Verkehrsunfall-%… 3. Absatz, letzter Textblock.
Answer:
Hallo rudi,
ich muß Dich leider entäuschen,
die Haftpflicht- Versicherung zahlt im Normalfall nicht den Anwalt.
Dafür gibt es eine Rechtschutzversicherung.
Würde aber trotzdem bei Deiner Versicherung anrufen, es könnte ja sein (was ich nicht glaube) daß Du bei Deiner Haftpflichtversicherung eine Sonderklausel drin hast.
Drück Dir die Daumen,
viele Grüße,
> marcus <
Answer:
Steht alles im Versicherungsbrief, dort zwar auf Juristendeutsch, aber es steht dort.
Dann wäre auch die Frage, ob du Kläger oder Angeklagter bist und ob eventuell ein Schuld- oder Freispruch erreicht wird.
Am Besten ist aber ein kurzer Anruf bei deiner Versicherung, da die dort am Bestem Bescheid wissen (sollten).
Mfg
Kolja
Answer:
Welche Haftpflicht meinst du?
Die des Fahrzeuglenkers?
Die zahlt SEINEN Anwalt, nicht deinen ("Abwehr nicht berechtigter Ansprüche").
Deine Anwaltskosten muss die Haftpflicht des Fahrzeuglenkers dann übernehmen, wenn es zum Prozess kommtz und der Fahrzeuglenker - sprich desssen Versicherung - verliert.
Bist du Rechtsschutz versichert? Die übernimmt die Anwalts- und Gerichtskostenkosten im Zuge des Verkehrs-RS, sofern abgeschlossen.
Falls du eine Unfallversicherung hast und den Unfall noch nicht gemeldet hast, solltest du das schleunigst nachholen, falls bleibende Schäden nicht zweifelsfrei auszuschließen sind.
Answer:
Wenn du deine Kosten/Schäden über einen Anwalt einfordern willst, dann solltest du deine eigene Rechtsschutzversicherung dafür aktivieren. Die Haftpflicht bezahlt eigentlich nur Anwalts- und Prozesskosten zur Abwehr unberechtigter Forderungen - also die Abwehr deiner Forderungen zugunsten des Unfallverursachers, wenn du überhöhte Forderungen stellst.
Was ich nicht hundertprozentig weiß, ist ob es möglich ist, die Anwaltskosten erst einmal vorzufinanzieren und dann über die Haftpflicht des Unfallverursachers abzurechnen - habe noch nie davon gehört das dies gemacht wurde. Also das am besten im Vorgespräch mit deinem Anwalt klären - die wissen da eher Bescheid.
Answer:
Natürlich muß auch Dein Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Dein Recht muß ja durchgesetzt werden, die Versicherung macht sonst alles mögliche mit Dir
Answer:
Ich hätte erst noch eine Frage: DEIN bekannter ist zu schnell gefahren - und dadurch ist ein unfall passiert, bei dem du verletzt wurdest?
oder ist der unfallgegner deines bekannten zu schnell gefahren und hat somit den unfall verursacht?
Die Kraft-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt natürlich alles - nicht nur den Sachwert etc. sondern auch die Kosten - und daher sind auch deine Anwaltskosten (da du Geschädigter bist) versichert.
Answer:
Haftpflicht zahlt keine Rechtsanwalt kosten!!!! Dafür mußt du eine Rechtschutzversicherung haben!!!!Die Haftpflicht zahlt den verursachten Schaden am PKW !!! Wenn in der Haftpflicht auch die Insassen mit versichert sind , den Schaden ( Verletzung - Schmerzensgeld) vom Insassen!!!
Answer:
Ich machs kurz und knapp: Bei Verschulden zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers selbstverständlich auch Deine Anwaltskosten da es sich dabei um schadenbedingte Kosten handelt.