May
Ein Freund von mir hat sein Auto bei mir in der Garage untergestellt
weil er einige Monate im Ausland ist.
Ich habe vor einigen Tagen die Garage aufgeräumt und habe das Auto
drin stehen lassen.
In der Garage sind zwei höher liegende Regale und aus einem habe ich von unten einen Karton rausgezogen, nicht wissend was obendrauf lag. Es lagen einige Steine drauf. Die meisten haben das Auto verfehlt oder waren zu klein um einen Schaden zu hinterlassen, aber einer ist voll auf die Frontschutzscheibe an die Seite geknallt. Ein bischen Lack ist weg und es ist ein ca. 10cm langen Riss in der Scheibe.
Ich weiss Glassschäden bei Autos würde die Teilkasko auch übernehmen, aber so möchte ich das Auto nicht wirklich an ihn wieder übergeben. Ausserdem habe ich das ja verursacht und nicht er.
Wer kann mir weiterhelfen? Meint ihr meine Haftpflicht zahlt das?
Ich weiss es gibt so eine Klausel mit geliehenen Sachen, aber ich
habe das Auto ja nicht benutzt sondern nur untergestellt.
Answer:
Wenn man mit dem Auto unterwegs ist und die Scheibe durch Steinschlag zerstört wird zahlt die Versicherung.
Answer:
Die eigene Privathaftpflichtversicherung ersetzt diesen Schaden, wenn Du eine eigene Versicherung hast, in der der Freund nicht gemeldet ist. Aber beachte bitte, die private Haftpflichtversicherung ersetzt nur den Zeitwert. Also, ab zum Vertreter, den Schaden melden und dann das Fahrzeug reparieren lassen. Besprich das bitte auch mit dem Besitzer des Autos, meistens steht man ja per Mail in Kontakt, weil die ja günstiger zu schreiben ist, als ein teures Telefonat. Vielleicht nutzt der ja doch seine Teilkasko und Du zahlst nur die Selbstbeteiligung, welche Du auch Deiner Privathaftpflicht melden kannst.
Und mit geliehenen Sachen? Naja, da müsste ja der Freund dafür aufkommen, Denn er hat ja Deine Garage als Abstellraum geliehen und nicht umgekehrt, es sei denn, Du nutzt das Auto. Aber das ist eine andere Frage, die hier so richtig nicht herpasst.
Answer:
Es gibt zwei Möglichkeiten,den Schaden regulieren zu lassen.
1. Wenn dein Bekannter Teilkasko hat, kann er den Schaden (Glasbruch) melden, ohne dass er in der Prämie steigt. Nachteil: Wenn er SB eingeschlossen hat, zahlt er einen Großteil selbst.
2. Du meldest den Schaden deiner Haftpflicht. Das Auto war weder geliehen, noch gemietet, noch dir zum Gebrauch überlassen. Nachteil: Haftpflicht versicherungen leisten nur zum Zeitwert, nicht zum Neuwert, Abzug alt gegen neu.
Tipp erkundige dich bei Carglas o.ä. Firmen, ob der Sprung in der Scheibe nicht für ein Paar Euro zu reparieren ist, bevor die Fachwerkstatt einen Austausch vornimmt.
Answer:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet." (§ 823, Satz 1 BGB)
Ich würde allerdings nochmal genau im Vertrag nachsehen, ob er irgendwelche Klauseln enthält, aus denen du entnehmen kannst, dass deine Versicherung einen solchen Fall nicht übernehmen wird.
Allerdings musst du den Schadensfall innerhalb einer Woche melden. Auch sollte eine genaue und wahrheitsgemäße Schilderung aller Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, angeben.
Falls du dich noch ein bisschen über Haftpflichtversicherungen informieren möchtest, schau doch mal auf 321versicherung.de .
Answer:
Jap, da es nicht dein Auto war und der Schaden nicht vorsätzlich gemacht wurde.
Frag am besten direkt telefonisch bei deiner Versicherungsgesellschaft nach, die wissen das am besten.
Aber Theoretisch müssten die da schon zahlen. Kann zwar sein, das die das vor Ort überprüfen möchten, ist aber nicht so schlimm, wie es sich anh%
Answer:
Jede Versicherung ist anderes und hat andere Versicherungspakete, es gibt Basis, Standard und Komfort. Basis deckt nur die wenigsten Risiken ab, Komfort die meisten.
Daher einfach nachfragen. Aber die Versicherung wird sowieso erst den Geschädigten anhören, bevor die zahlt.
Answer:
Da Du nicht gefahren bist, würde ich es versuchen. Mehr als ablehnen können sie es nicht.