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Jun

Hallo bin bei der Wintertur Versicherung .Haftpflicht

also ich bin heute auf dem gehsteig mit meinem Farrad gefahren Plötlich kam ein BMW3er aus einer Ausfahrt Raus geschossen.

ich hab Gebremst mit der Vorder Bremse und mein hinteres Rad ging hoch und die Hörner vomLenkrad machten eine kleine Boile auf die Motor Haube.

Zahlt das meine Hftpflicht versicherung ?

und wir der Beitrag den ich immer zahle mehr kosten………..?

hoffe ihr könnt mir weiter helfen.


Answer:
Auf jeden Fall solltest du der Versicherung unverzüglich den Vorfall melden. Eigentlich sollte sie den Schaden bezahlen. Teurer wird der Tarif nicht.

Am besten du informierst dich gleich bei der Winterthur.


Answer:
Der BMW darf nicht so raus schießen gerade wenn da noch ein Fahrradweg ist oder gehsteig .Das müßte vom BMW fahrer seine Versicherung zahlen und du hättest gleich zum Artzt fahren müssen und dich untersuchen lassen . Es könnten Spätvolgen kommen.Krankheit Schleudertrauma zahlt dann auch seine Versicherung .Er wird dann an der Versicherung einen höheren monatsbetraag zahlen.

Lana


Answer:
Ist schon super beantwortet, nur schnell dort mindestens sofort anrufen!

von Wuzy 39


Answer:
Welche Versicherung tatsächlich zahlen muss, hängt einzig und allein von der Unfallsituation ab. Zahlen muss natürlich nur die Versicherung, deren Versicherungsnehmer auch tatsächlich den Unfall verschuldet hat.

Aus Deinen Schilderungen lässt sich die Schuldfrage jedoch nicht wirklich entnehmen. Zunächst muss ein Autofahrer vorsichtig aus einer Ausfahrt herausfahren und auf evtl. Fußgänger etc. achten. Da Du allerdings schreibst, Du wärst auf einem Gehweg gefahren, stellt sich natürlich noch die Frage, ob Du dort überhaupt fahren durftest.

Melde die Sache einfach Deiner Versicherung und soweit Dir durch den Unfall ein Schaden entstanden ist, melde Deine Ansprüche der gegnerischen Versicherung. Die Schuldfrage wird von den Versicherungen geklärt werden.

Die Beiträge der Versicherung werden steigen, die den Unfallschaden zahlen musste. Um wieviel kann ich allerdings nicht sagen. Jedoch besteht die Möglichkeit den Schaden "abzukaufen", sprich man kann der Versicherung den Schaden zurückzahlen und kommt damit um eine Erhöhung der Beiträge herum.

This entry was posted on Friday, June 6th, 2008 at 3:56 am and is filed under Versicherung. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or TrackBack URI from your own site.

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