Feb
Ich bin Freiberufler und werde ab sofort nur noch zu Hause arbeiten.
Was meint ihr, wie viel Prozent von der Miete kann ich absetzen?
Und geht das überhaupt, wenn ich einen privaten Mietvertrag habe?
Answer:
Du wirst dann doch ein Arbeitszimmer haben. Bildet dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen Tätigkeit kannst Du die Kosten hierfür von Deinen Einnahmen abziehen.
Dies errechnest Du indem Du die Wohnung nach Quadratmetern aufteilst in Arbeitszimmer und Gesamtwohnfläche. Hiermit ermittelst Du dann den abzugsfähigen Prozentsatz der Kosten. Die Kosten die das Arbeitszimmer direkt betreffen (Renovierung etc.) sind voll abzugsfähig.
Du solltest aber auf jeden Fall mit Deinem Vermieter sprechen, da Du ja nun einen Teil freiberuflich nutzt. Für ihn gibt es unter Umständen auch etwas zu beachten.
Answer:
Freiberufler erzielen einen Einkommen aus selbständiger Arbeit.
Ich glaub nicht, dass man Miete von der Einkünfte abziehen darf, weil man sie nicht zu Betriebsausgabe, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehört, und somit kann man den Einkommen, der versteuert wird, dadurch nicht vermindern.
Answer:
"Für ihn [den Vermieter, Anm. Buko] gibt es unter Umständen auch etwas zu beachten."
…also, was aber?
Natürlich die Möglichkeit, auf die Vermietung des Arbeitszimmers Umsatzsteuer zu erheben. Dem Freiberufler kann das aber in der Regel herzlich egal sein.
Johnny, –> DH